Seit 2017 greift die neue subjektorientierte Bundesfinanzierung, sodass Subventionen direkt an die Kursteilnehmenden ausbezahlt werden. Die Rückerstattung in Höhe von 50 % des Kursgeldes kann nach Abschluss der Berufsprüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg, geltend gemacht werden.